BESCHRÄNKT GÜLTIGES FUNKBETRIEBSZEUGNIS - SHORT RANGE CERTIFICATE
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes. Im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten.
Vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen, die über die entsprechende funktechnische Ausrüstung verfügen. International und unbefristet gültig.
ZULASSUNG
Mindestalter 15 Jahre
PRÜFUNG
Nachweis ausreichender Kenntnisse in folgenden Themenbereichen des UKW-Seefunks:
- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Theorie
- Fragebogen (Multiple-Choice, 24 Fragen)
- Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche
- Schriftliche Übersetzung eines deutschen Textes, der auf den Seefunkdienst bezogen ist, in die englische Sprache unter Verwendung der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt (ggf. mündliche Prüfung)
Praxis
Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen:
- Pflichtaufgaben (z.B. Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms)
- Sonstige Aufgaben
(z.B. Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle)
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden.