SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN-SEE
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 KW (15PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
(Muster)
ZULASSUNG
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SBF-See besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Theorie
Es müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden.
Zur theoretischen Prüfung sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
Navigationsdreieck, Anlegedreieck, Doppellineal, Zirkel, Portland Plotter
Praxis
Die theoretischen Kenntnisse müssen auf einem motorisierten Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Dazu müssen festgelegte Manöver, Aufgaben und Knoten ausreichend ausgeführt werden:
Pflichtmanöver/Fähigkeiten (1)
Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen
Sonstige Manöver/Fähigkeiten (2)
Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
Knoten (3)
Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek/Doppelter Schotstek, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
(1) Von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf ausreichend ausgeführt werden.
(2) Von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei ausreichend ausgeführt werden.
(3) Von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs ausreichend ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.